Informationen zu Pass und Identitätskarte
Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das Vorweisen des schriftlichen Einverständnisses (Einwilligungserklärung) der zweiten sorgeberechtigen Person (anderer Elternteil). Bei Trennung oder Scheidung ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können.
Die neue ID wird Ihnen innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen zugestellt. Die Gebühr beträgt für Kinder bis 18 Jahre CHF 35.00, für Erwachsene CHF 70.00 und ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Benötigen Sie gleichzeitig einen Pass, können Sie vom Kombi-Angebot der kantonalen Ausweisstelle profitieren. Das Antragsverfahren läuft in diesem Fall direkt über die Ausweisstelle in Weinfelden oder Frauenfeld. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt "Informationen zu Pass und ID".
Zugehörige Objekte
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Einwilligungserklärung ID-Ausstellung (PDF, 57.3 kB) | Download | 2 | Einwilligungserklärung ID-Ausstellung |
Informationen zu Pass und Identitätskarte (PDF, 75.83 kB) | Download | 3 | Informationen zu Pass und Identitätskarte |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 071 929 55 00 | einwohnerdienste@wilen.ch |