Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung findet in der Regel einmal jährlich in der zweiten März-Hälfte statt. Sie wird vom Gemeinderat einberufen. Weitere Gemeindeversammlungen werden durchgeführt, sofern die Geschäfte es erfordern oder wenn mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unter Angabe der Gründe dies verlangen.
Aufgaben
- den Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung
- den Erlass und die Änderung der allgemeinverbindlichen Reglemente und der Gebührenordnung
- die Genehmigung des Voranschlages mit der Festsetzung des Steuerfusses
- die Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes
- Ausgaben, welche die Finanzbefugnisse des Gemeinderates übersteigen
- andere Geschäfte, für welche die Stimmberechtigten von Gesetzes wegen zuständig sind.
Voraussetzungen
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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