Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag 09.30 - 10.30
Urnenstandort
Alter Saaleingang
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie ein Duplikat verlangen. Sie müssen das Duplikat bei der Gemeindekanzlei persönlich abholen und sich mit einem gültigen Ausweis identifizieren.
Brieflich abstimmen
Wie wird brieflich gestimmt?
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Füllen Sie die Stimm- und/oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im beiliegenden oder in einem neutralen Kuvert. Offen eingereichte Stimm- und/oder Wahlzettel sind ungültig.
- Das verschlossene Kuvert legen Sie zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
- Der Briefumschlag kann
- unfrankiert der Post übergeben werden (Achtung: Die B-Post braucht mindestens drei Arbeitstage)
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen oder
- bei der Gemeindekanzlei abgegeben werden.