Arbeitslosigkeit
Arbeitslos, was nun?
Ab März 2017 ist die Anmeldung für alle im Kanton Thurgau ansässigen Personen direkt bei den jeweils zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vorzunehmen. Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung muss persönlich erfolgen.
Sind Sie in unserer Gemeinde wohnhaft, ist für Sie das RAV Frauenfeld zuständig.
Kontaktieren Sie das RAV um einen Anmeldetermin zu vereinbaren:
RAV Frauenfeld
Thundorferstrasse 37
8510 Frauenfeld
Tel: 058 345 55 20
Fax: 058 345 55 21
E-Mail: rav.frauenfeld@tg.ch
Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich persönlich beim RAV angemeldet haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig beim RAV anzumelden, spätestens jedoch bis zum ersten Werktag nach Ablauf der Kündigungsfrist. Beachten Sie, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um Arbeit bemühen müssen.
Nehmen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
• Amtlichen Personalausweis (Identitätskarte, Pass,
Krankenversicherungskarte etc.)
• Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
• Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
• Kündigungsschreiben und letzter Arbeitsvertrag
• Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Diplome und
Arbeitszeugnisse)
• Arztzeugnis
• Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist
Anlässlich der Anmeldung erhalten Sie weitere wichtige Informationen und Unterlagen.
Links
www.awa.tg.ch
www.treffpunkt-arbeit.ch
www.karriere-thurgau.ch
Zugehörige Objekte
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